Allgemein

  1. Der Vertrag kommt mit beiderseitiger Unterzeichnung der Vertragspartner (Mitglied und Alexander Warncke, nachfolgend „Phoenix“ genannt) zustande.
  2. Für den Vertrag gilt die jeweils gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt). Phoenix ist berechtig, diese AGB mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies erforderlich ist (z.B. aufgrund von Gesetzesänderungen). Phoenix wird das Mitglied schriftlich oder per E-Mail über die Änderungen informieren und Gelegenheit geben, diesen bis zum Inkrafttreten der neuen AGB in Textform zu widersprechen. Die Änderungen werden bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam.
  3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so lässt die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrigen Bestimmung unberührt.
  4. Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Anschrift, Bankverbindung etc.) hat das Mitglied Phoenix unverzüglich mitzuteilen. Eventuell anfallende Gebühren zur Ermittlung einer Anschrift gehen zu Lasten des Mitglieds.

Haftung & Sicherheit

  1. Phoenix haftet gegenüber dem Mitglied nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  2. Phoenix haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges Verhalten Phoenix zurückzuführen.
  3. Phoenix ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen. Das anwesende Lehrpersonal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen, welchen Folge zu leisten ist. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen die Pflichten der Mitgliedschaft, verhält sich grob unsportlich und/oder gefährdet andere Mitglieder, ist Phoenix berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Leistungen

  1. Dass Mitglied ist während der offiziellen Öffnungszeiten zur Inanspruchnahme, der im Rahmen des Mitgliedschaftsvertrags festgelegten Leistungen berechtigt.
  2. Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar.
  3. Die Trainingszeiten richten sich nach dem Trainingsplan. Dieser ist unter www.phoenixjiujitsu.de einsehbar. Eine Änderung der Trainingstage/ -zeiten oder der Trainingsinhalte bleibt Phoenix vorbehalten.
  4. Phoenix behält sich eine Schließung der Kampfsportschule an gesetzlichen Feiertagen und an bis zu weiteren 20 Tagen im Jahr wegen Urlaub oder anderer besonderer betrieblicher Erfordernisse (z. B: Reparaturarbeiten) ausdrücklich vor. Die Termine werden rechtzeitig mitgeteilt.

Vertragsbedingungen

  1. Der Mitgliedschaftsvertrag verlängert sich auf um jeweils einen Monat, wenn dieser nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 15. Tag des Vormonats vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt zum Ende des Monats gekündigt wird.
  2. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis in begründeten Einzelfällen (z.B. Verletzung, Schwangerschaft, Auslandssemester und vergleichbaren schwerwiegenden Verhinderungsgründen) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum, jedoch stets für volle Kalendermonate, pausiert werden. Hierfür ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises (ärztliches Attest, Bescheinigung der Hochschule etc.) vor Beginn der Unterbrechung erforderlich. Die Vertragspause ist mindestens 5 Werktage vor dem Beginn dieser bekannt zu geben. Ein Anspruch auf nachträgliche Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen bei verspäteter Mitteilung besteht nicht.
  3. Ein außerordentliches Kündigungsrecht auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften bleibt hiervon unberührt.
  4. Bei dauerhafter Erkrankung, die nicht bereits bei Vertragsschluss vorlag oder Schwangerschaft steht dem Mitglied nach Nachweis durch ein ärztliches Attest ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Vertrag endet mit Ablauf des Monats, in dem der Nachweis für die außerordentliche Kündigung zugeht.

Beiträge

  1. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig.
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird per SEPA-Mandat erhoben, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde. Ist eine Abbuchung aufgrund fehlender Kontodeckung zum Zeitpunkt der Buchung nicht möglich, sind dadurch für Phoenix entstehende Kosten (Rücklastschriftgebühren) vom Mitglied bzw. dem Zahlungspflichtigen zu tragen.
  3. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung des Betrages, der den geschuldeten Mitgliedsbeiträgen für zwei Monate entspricht, in Verzug, ist Phoenix berechtigt, das Vertragsverhältnis aufzulösen Anderweitige Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt. Phoenix behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung an.